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Tür beschädigt nach Polizeieinsatz oder Feuerwehreinsatz?

  • Autorenbild: Oleksandr Havrysh
    Oleksandr Havrysh
  • 22. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Tür beschädigt

Wenn Polizei, Feuerwehr oder andere Behörden Ihre Tür zwangsweise geöffnet haben, entstehen dabei oft massive Schäden. Das ist gesetzlich erlaubt – denn bei Notfällen steht die schnelle Handlung im Vordergrund. Also Tür beschädigt nach Polizeieinsatz oder Feuerwehreinsatz Kein Problem – unten erklären wir Ihnen, was als Nächstes zu tun ist!

Doch für Sie bedeutet das: Sie müssen Ihre Tür wieder sichern, und zwar schnell, damit Sie nachts wieder ruhig schlafen können.


Typische Schäden nach einer behördlichen Türöffnung:

• Zerstörtes Außenblech der Tür im Bereich des Einsteckschlosses

• Defektes Einsteckschloss selbst

• Beschädigter Schließzylinder

• Herausgerissene Schließblech oder zerstörte Rahmenverankerung

• Defekte oder verbogene Türscharniere


Je nach Einsatz können ein oder mehrere dieser Teile betroffen sein. Aber keine Sorge – das ist alles reparabel.




Wer zahlt für den Schaden?


Oft werden die Kosten von Ihrer:

Hausratversicherung (Hausratversicherung),

Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung)

• oder sogar von der Hausverwaltung übernommen.

Wenn es sich um ein Versehen der Polizei handelt, können auch staatliche Stellen für den Schaden aufkommen.




Was wir für Sie tun:


Wir sind täglich mit genau solchen Fällen konfrontiert. Unsere erfahrenen Monteure reparieren den Schaden sofort – entweder punktuell am selben Tag oder durch vollständigen Austausch von Tür, Rahmen und Schlossanlagen. Auf Wunsch mit höherer Sicherheitsstufe.




Keine Panik – rufen Sie uns einfach an:


📞 +49 175 6220406

Wir helfen rund um die Uhr – und sagen Ihnen auch, welche Schritte Sie nach dem Einsatz unternehmen sollten.


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