Tür beschädigt nach Polizeieinsatz oder Feuerwehreinsatz?
- Oleksandr Havrysh
- 22. Juni
- 1 Min. Lesezeit

Wenn Polizei, Feuerwehr oder andere Behörden Ihre Tür zwangsweise geöffnet haben, entstehen dabei oft massive Schäden. Das ist gesetzlich erlaubt – denn bei Notfällen steht die schnelle Handlung im Vordergrund. Also Tür beschädigt nach Polizeieinsatz oder Feuerwehreinsatz Kein Problem – unten erklären wir Ihnen, was als Nächstes zu tun ist!
Doch für Sie bedeutet das: Sie müssen Ihre Tür wieder sichern, und zwar schnell, damit Sie nachts wieder ruhig schlafen können.
Typische Schäden nach einer behördlichen Türöffnung:
• Zerstörtes Außenblech der Tür im Bereich des Einsteckschlosses
• Defektes Einsteckschloss selbst
• Beschädigter Schließzylinder
• Herausgerissene Schließblech oder zerstörte Rahmenverankerung
• Defekte oder verbogene Türscharniere
Je nach Einsatz können ein oder mehrere dieser Teile betroffen sein. Aber keine Sorge – das ist alles reparabel.
Wer zahlt für den Schaden?
Oft werden die Kosten von Ihrer:
• Hausratversicherung (Hausratversicherung),
• Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung)
• oder sogar von der Hausverwaltung übernommen.
Wenn es sich um ein Versehen der Polizei handelt, können auch staatliche Stellen für den Schaden aufkommen.
Was wir für Sie tun:
Wir sind täglich mit genau solchen Fällen konfrontiert. Unsere erfahrenen Monteure reparieren den Schaden sofort – entweder punktuell am selben Tag oder durch vollständigen Austausch von Tür, Rahmen und Schlossanlagen. Auf Wunsch mit höherer Sicherheitsstufe.
Keine Panik – rufen Sie uns einfach an:
📞 +49 175 6220406
Wir helfen rund um die Uhr – und sagen Ihnen auch, welche Schritte Sie nach dem Einsatz unternehmen sollten.
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